Jeder von uns kann plötzlich durch einen Unfall, eine Krankheit oder wegen einer Behinderung in eine Situation geraten, in der er in alltäglichen wie in rechtlichen Angelegenheiten auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. Soweit wir in einem solchen Fall keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben und auch nicht das mit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 eingeführte Vertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge greift,kann das Betreuungsgericht uns eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite stellen, die oder der uns in erster Linie unterstützt, unsere Angelegenheiten selbst zu besorgen und uns erforderlichenfalls unter Achtung unserer Wünsche und unseres Willens vertritt.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Ehrenamt
Sie suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe?
Sie wollen Menschen helfen, die nicht mehr alleine zurechtkommen?
Sie sind aufgeschlossen und haben die Fähigkeit, sich in andere Menschen einzufühlen?
Dann übernehmen Sie eine ehrenamtliche Betreuung!
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Als ehrenamtliche Betreuerin / ehrenamtlicher Betreuer übernehmen Sie Aufgaben für eine Person, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Es geht hier nicht um Hilfe im Haushalt oder um pflegerische Tätigkeiten. Als Betreuerin/Betreuer handeln Sie als gesetzliche Vertretung der zu betreuenden Person. Sie können für ihre betreute Person bspw. einen Heimvertrag unterzeichnen, in eine ärztliche Maßnahme einwilligen oder Anträge für verschiedene Sozialleistungen stellen.
In Ihrer Tätigkeit sind sie immer dem Willen und den Wünschen der betreuten Person verpflichtet. Ein guter Kontakt ist Voraussetzung dafür, das verantwortungsvolle Amt der Betreuung im Sinne des Betroffenen zu führen.
Wir lassen Sie bei Ihrer Tätigkeit nicht allein!
Der AWO-Betreuungsverein bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in allen Bereichen ihrer Tätigkeit als Betreuer. Sei es der Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, sei es eine Entscheidung über eine ärztliche Maßnahme – Sie können sich in allen Belangen an uns wenden. Rufen Sie uns an.
Bitte beachten Sie unser Fortbildungsangebot unter „Fortbildung und Veranstaltungen“