Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) trägt seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu bei, den Geist und Inhalt des Betreuungsgesetzes in die rechtliche, soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen. Grundlage dieses Handelns und Wirkens sind die Leitsätze und das Leitbild der AWO. Das besondere Engagement der Betreuungsvereine der AWO steht unter dem Motto:
„Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben“.
Darunter verstehen die Betreuungsvereine der AWO ihr spezielles Wirken in der Stärkung des Ehrenamtes. Das ehrenamtliche Engagement, sowohl für Familienangehörige als auch für „fremde“ Menschen, wird aber vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Wertewandel zukünftig nur über verstärkte fachlich qualifizierte Begleitung und Anleitung zu halten sein.
Den Betreuungsvereinen kommt hierbei die Schlüsselrolle zu.
Ebenso stellen wir über die Beschäftigung von Vereinsbetreuerinnen und -betreuern mit entsprechender Qualifikation sicher, dass Betroffene nicht alleine bleiben, wenn keine Person im Ehrenamt bereit oder in der Lage ist, die gesetzliche Vertretung wahrzunehmen.
1.1 Definition der rechtlichen Betreuung
Die Würde des Menschen sowie Gleichstellung und Inklusion sind im Recht verankert und zählen zu seinen Grundrechten. Es gehört zum gesellschaftlichen Auftrag, Menschen die Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen und sie zu unterstützen. Dies erfordert die respektvolle Wahrnehmung eines jeden Menschen als individuelle Persönlichkeit. Deshalb ist die rechtliche Betreuung ein Instrument, um Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit / Behinderung in unserer Gesellschaft gleichzustellen. Somit bekommen Betroffene einen Betreuer/eine Betreuerin zur Seite gestellt, deren Aufgabe darin besteht, das Wohl der Betreuten zu vertreten, und zwar auf der Grundlage ihrer gesamten Lebenszusammenhänge.
1.2 Betreuungsvereine und ihre Strukturqualität
Vereine bilden seit der Reform des Vormundschaftsrechts einen unverzichtbaren Bestandteil im Betreuungswesen. Durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Betreuungsvereine ist gewährleistet, dass qualifiziertes Personal in allen Bereichen tätig ist. Die Betreuungsvereine haben Strukturen geschaffen, die ein effektives und effizientes Handeln ermöglichen. Sie sind durch Mitarbeit in verschiedenen örtlichen Gremien an Hilfesystemen beteiligt.
1.3 Berufliche Qualifikation
Unsere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Rechtsbereich, im Gesundheitswesen, über Krankheitsbilder und Therapieformen, psychologisches und psychiatrisches Grundwissen sowie Kenntnisse über pädagogische Methoden. Darüber hinaus erfordert Betreuungsarbeit ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit, sich in viele andere Bereiche innerhalb kürzester Zeit einarbeiten zu können, da die Individualität eines jeden Betreuten jederzeit neue Aufgabenstellungen hervorrufen kann.
Aus diesen Gründen ist ein abgeschlossenes Studium im sozialen, psychologischen oder juristischen Bereich die beste Voraussetzung, um den Anforderungen im Sinne der Betreuten gerecht werden zu können.
Die Betreuungsvereine der AWO in Rheinland-Pfalz und dem Saarland leisten ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung und Weiterentwicklung der wegweisenden Ideen des Betreuungsrechts.
Die Qualität unserer Arbeit wird durch folgende Leitsätze bestimmt:
- Unser Handeln und Wirken orientiert sich an den Werten der Arbeiterwohlfahrt. Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bilden unsere Grundlagen.
- Unsere Arbeit zeichnet sich durch Wertschätzung, Respekt und empathisches Verhalten aus.
- Die AWO-Betreuungsvereine stehen für eine qualitativ hochwertige Arbeit.
- Wir pflegen einen professionellen und kontinuierlichen Austausch mit unseren Kooperationspartnern.
- Unsere Ressourcen setzen wir zielgerichtet, verantwortungsvoll und nachhaltig ein.