In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer für Sie als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll, wenn Sie sich selbst nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern können. Eine Betreuerbestellung erfolgt immer über das Betreuungsgericht.
Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie nicht soweit gehen wollen, einer konkreten Person eine Vollmacht zu erteilen. Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht überwacht und kontrolliert. Darin liegt der wesentliche Unterschied zum Bevollmächtigten.
Möglich ist auch eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, wenn Sie z.B. nicht alle Angelegenheiten über eine Vollmacht regeln wollen.
Der AWO-Betreuungsverein berät Sie individuell zu Fragen der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Rufen sie uns an und vereinbaren sie einen Termin!
Einen Vordruck für eine Betreuungsverfügung erhalten Sie hier »»
Ausführliche Informationen finden sie in folgender Broschüre:
„Wer hilft mir wenn“