Wer trifft für mich Entscheidungen, wenn ich dazu plötzlich aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr selbst in der Lage bin? Viele Menschen glauben, Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte hätten automatisch eine Vertretungsmacht. Dem ist nicht so. Auch Ehepartner oder Kinder können nur mit Vollmacht für Sie handeln.
Beispiel:
Frau F. (52) wird nach einem Autounfall ins Krankenhaus eingeliefert. Sie selbst kann sich aufgrund ihres Gesundheitszustandes derzeit nicht äußern. Weder der Ehemann noch die volljährige Tochter können für Frau F. in weitere Behandlungsmaßnahmen einwilligen. Einer der beiden muss vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden, um die notwendigen Einwilligungen zu weiteren medizinischen Maßnahmen erteilen zu können.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die Einschaltung des Betreuungsgerichts vermeiden, denn in der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person benennen, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine notarielle Beglaubigung ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen (Darlehensaufnahme und Verkauf von Immobilien) – nicht notwendig.
Der AWO-Betreuungsverein berät Sie individuell zu Fragen der Vorsorgevollmach. Rufen sie uns an und vereinbaren sie einen Termin!
Ausführliche Informationen und einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht erhalten Sie hier:
Broschüre „Wer hilft mir wenn“
Vordruck Vorsorgevollmacht
Zentrales Vorsorgeregister
Ihre Vorsorgevollmacht können Sie per Post oder über das Internet gegen Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 08 01 51, 10001 Berlin.
Internet: www.vorsorgeregister.de
Beim Zentralen Vorsorgeregister können Sie Ihre Vorsorgevollmacht jedoch nicht deponieren. Sie melden nur die Tatsache, dass Sie eine Vorsorgevollmacht verfasst haben, den Ort, wo sie hinterlegt ist, sowie Namen und Anschrift des Bevollmächtigten. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf dieses Register und können so erfahren, ob und wo eine Vorsorgevollmacht existiert. So kann man zum Beispiel in einem Notfall sicher sein, dass man nicht einen Betreuer zugewiesen bekommt, obwohl man bereits mit einer Vollmacht vorgesorgt hat.